Die Bürgergemeinde ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts, neben und unabhängig von der Einwohnergemeinde. Sie verwaltet das Bürgergut, führt die Einbürgerungen und besitzt den Wald.
Geführt wird sie vom Bürgerrat. Über Budget, Rechnung, Reglemente und Einbürgerungen entscheidet die Bürgergemeindeversammlung, die zweimal im Jahr zusammenkommt.
Witterswil erscheint 1268 zum ersten Mal in einer Urkunde, als Witerswilr. Das Dorf gehörte zur Herrschaft Rotberg, die zu den sieben freien Reichsdörfern am Blauen zählte, und kam 1515 durch Kauf an Solothurn. Aus dieser Geschichte stammt das Wappen: der Balken der Herren von Rotberg, die rot-weisse Teilung des Kantons und das halbe Rad der heiligen Katharina, der Patronin der Dorfkirche. Die Witterswiler heissen im Volksmund übrigens d’Chäfer.